Ab dem 1. Januar 2020 steigt der AHV-Lohnbeitrag. Am 19. Mai 2019 nahmen die Schweizer Stimmberechtigten das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) an. Der Bundesrat hat danach beschlossen, es per 01.01.2020 in Kraft zu setzen. Was heisst das nun konkret? Die Lohnabrechnungen müssen erstmals für die Auszahlung der Januar 2020-Löhne wie folgt angepasst werden:
Auch die Beiträge zu Lasten des Arbeitgebers werden gleichermassen steigen.
Grosse Änderungen wird es nächstes Jahr in den schweizerischen Sozialversicherungen nicht geben. Dennoch treten 2018 neue Bestimmungen in Kraft. Ein Artikel in der Zeitschrift «Soziale Sicherheit CHSS» des BSV gibt einen Überblick über die Änderungen und die wichtigsten Projekte.
Um wie viel sinkt der Beitragssatz der Erwerbsersatzordnung (EO) im nächsten Jahr? Wie hoch ist der neue Mindestzins in der obligatorischen Beruflichen Vorsorge? In welchen Kantonen müssen die Krankenversicherten einen Prämienzuschlag bezahlen? Ein Artikel in der «Sozialen Sicherheit CHSS» gibt einen Überblick über neue Bestimmungen im Bereich der Sozialversicherungen und über die wichtigsten Baustellen.
143 Gemeinden im Kanton Bern erhalten im Jahr 2015 eine Mietwertanpassung.
Die Reserven des Fonds für die Erwerbsersatzordnung (EO) entsprechen Ende 2015 wieder den gesetzlichen Mindestanforderungen. Eine Senkung des Beitragssatzes von heute 0,5 auf 0,45% erlaubt gemäss den Projektionen den Erhalt der Mindestreserven. Der Bundesrat hat daher die Senkung dieses Satzes beschlossen. Er gilt wiederum befristet auf fünf Jahre, von 2016 bis 2020, und wird in der EO-Verordnung verankert.
Der Bundesrat belässt den Mindestzinssatz in der obligatorischen Beruflichen Vorsorge bei 1,75 Prozent.
Neu sind nicht nur Weiterbildungskosten sondern alle beruflichen Aus-, Weiterbildungs- und Umschulungskosten zum Abzug zugelassen (exkl. Kosten f. Erstausbildung).