Kollektivgesellschaft gründen

Kollektivgesellschaft gründen

Für die Gründung einer Kollektivgesellschaft sind mindestens zwei natürliche Personen nötig. Das Verfahren ist unkompliziert und erfordert kein Mindestkapital.

In der Schweiz existieren rund 8000 Kollektivgesellschaften. Es handelt sich bei dieser Rechtsform um Betriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Viele Neuunternehmer entscheiden sich für diese Rechtsform.

Einige Vorteile

  • Kein Mindestkapital erforderlich
  • Geringe Gründungskosten
  • Keine steuerliche Doppelbelastung
  • Keine Revisionsstelle erforderlich

Einige Nachteile

  • Unbeschränkte persönliche Haftung
  • Geschäftsname nicht frei wählbar
  • Der Schutz des Firmennamens ist nur gebietsmässig beschränkt
  • Keine Arbeitslosenversicherung
  • Schwieriger Zugang zum Kapitalmarkt
  • Durch den Handelsregistereintrag ist keine Anonymität der Gesellschafter möglich

UNSER ANGEBOT: wir verkaufen Ihnen garantiert keine zusätzlichen Dienstleistungen wie beispielsweise Bankkonti, Versicherungen u.v.m. (bei Bedarf geben wir jedoch gerne Empfehlungen ab). Wir erledigen für Sie, was für eine erfolgreiche Gründung nötig ist. Somit entstehen keine zusätzlichen Kosten zu Ihren Lasten. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch (kostenlos).

Bei Interesse oder für weitere Informationen zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns darauf.