Die Gründung einer Einzelfirma ist unkompliziert und erfordert kein Mindestkapital.
Für die Gründung einer Kollektivgesellschaft sind mindestens zwei natürliche Personen nötig. Das Verfahren ist unkompliziert und erfordert kein Mindestkapital.
Für die Gründung einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) bedarf es mindestens einer natürlichen oder juristischen Person und ein Mindestkapital von CHF 20’000.00.
Für die Gründung einer AG (Aktiengesellschaft) bedarf es mindestens einer natürlichen oder juristischen Person und ein Mindestkapital von CHF 100’000.00.