Firmenumwandlung

Firmenumwandlung

Umwandlung einer Gesellschaft in eine andere Rechtsform (Bspw. Einzelunternehmen in AG oder GmbH)

Eine bestehende Gesellschaft kann unter Vorbehalt bestimmter Ausnahmen wie folgt umgewandelt werden:

  • Kapitalgesellschaft (z.B. AG, GmbH) in einen anderen Kapitalgesellschaftstyp
  • Personengesellschaft (z.B. Kollektivgesellschaft) in eine andere Personengesellschaft (z.B. Kommanditgesellschaft)
  • Personengesellschaft (z.B. Kollektivgesellschaft) oder Einzelunternehmen in eine Kapitalgesellschaft (z.B. AG, GmbH)
  • Personengesellschaft (z.B. Kollektivgesellschaft) in ein Einzelunternehmen

UNSER ANGEBOT: wir verkaufen Ihnen garantiert keine zusätzlichen Dienstleistungen wie beispielsweise Bankkonti, Versicherungen u.v.m. (bei Bedarf geben wir jedoch gerne Empfehlungen ab). Wir erledigen für Sie, was für eine erfolgreiche Umwandlung nötig ist. Somit entstehen keine zusätzlichen Kosten zu Ihren Lasten. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch (kostenlos).

Bei Interesse oder für weitere Informationen zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns darauf.